Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers

Immer wieder wird darüber gesprochen, dass Arbeitgeber die Pflicht haben, fürsorglich mit ihren Mitarbeitenden umzugehen. In der Schweiz ist das sogar gesetzlich verankert: Art. 328 des Obligationenrechts verpflichtet den Arbeitgeber, auf die Gesundheit seiner Angestellten zu achten.

Aber wie sieht das in der Praxis aus? Manche Arbeitgeber tun das von sich aus. Andere brauchen einen sanften Hinweis – oder einen deutlichen Weckruf. Doch: Macht der Angestellte das überhaupt?

Überfordert, unterfordert – oder einfach vergessen?

Wie ist das bei dir? Bist du in deinem Unternehmen optimal gefordert? Gar überfordert? Oder unterfordert – was fast genauso belastend sein kann?

Und wenn du merkst, dass etwas nicht stimmt: Sprichst du es an? Oder wartest du darauf, dass dein Vorgesetzter sich fürsorglich um deine Belange kümmert?

Selbstfürsorge im Privatleben

Und wie sieht es in deinem Privatbereich aus? Opferst du dich für andere auf? Oder gehst du fürsorglich mit dir und deinen Ressourcen um?

Wie stehst du zu deiner Selbstfürsorge? Hältst du sie gar für Egoismus?

Selbstfürsorge ist kein Luxus – sie ist Überlebenskunst

Nur wer sich selbst gut Sorge trägt, bleibt auf Dauer gesund. Selbstfürsorge ist kein Egoismus. Sie ist die Basis für alles andere: Fürsorge für andere, Leistungsfähigkeit, Lebensfreude.

Sie beginnt im Kleinen: Mit Pausen. Mit Nein-Sagen. Mit dem Mut, sich selbst ernst zu nehmen.

Und du?

Wie sorgst du für dich? Wo darfst du dir mehr Raum geben? Wo darfst du dich selbst wieder in den Mittelpunkt stellen – nicht als Diva, sondern als Mensch?

Ich bin neugierig. Schreib mir. Oder komm vorbei – wir üben gemeinsam. Mit Herz, Haltung und einer Tasse Tee

Selbstfürsorge – Pflicht oder Egoismus?